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Allgemeine Geschäftsbedingungen der 01058 Telecom GmbH
für die Erbringung von R-Call-by-Call-Diensten
1.
Geltungsbereich
und Vertragsschluss
1.1.
Die 01058 Telecom GmbH (nachfolgend „01058 GmbH“), Leopoldstr . 16, 40211 Düsseldorf,
bietet bundesweit Telekommunikationsdienstleistungen und insbesondere den „R-Call-by-
Call-Dienst“ an, der sog. „R-Gespräche“ ermöglicht, bei denen wunschgemäß der
Angerufene („Zielteilnehmer“) und nicht der Anrufer („Ursprungsteilnehmer“) das Entgelt
trägt. Für die Erbringung dieser Dienstleistung im Wege des offenen Call-by-Call (ohne
Voranmeldung) gelten insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes
(TKG), der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV), der Telekommunikationsdatenschutzverordnung
(TDSV) sowie die nachfolgenden im Amtsblatt der
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlichten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Die vorbezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des TKG, der
TKV und der TDSV gelten auch dann, wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf diese
Bestimmungen Bezug genommen wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können
auch in den Geschäftstellen der 01058 GmbH eingesehen werden.
1.2.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn
die 01058 GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3.
Die 01058 GmbH hat das Recht, die Bestimmungen jederzeit zu ändern, soweit dies für den
Kunden zumutbar ist.
1.4.
Voraussetzung der Diensterbringung ist, dass der Angerufene („Zielteilnehmer“) über einen
Teilnehmernetzanschluss bei der Deutschen Telekom AG verfügt und das Angebot der
01058 GmbH aus dem Netz des Anrufers („Ursprungsteilnehmer“) erreichbar ist. In diesem
Rahmen kann die 01058 GmbH auch die Einwahl für den Anrufer („Ursprungsteilnehmer“)
aus bestimmten anderen Ländern ermöglichen.
2.
R-Call-by-Call-Angebot
2.1.
Die 01058 GmbH bietet sog. „R-Gespräche“ an, bei denen nicht der Anrufer sondern
wunschgemäß der Angerufene (Zielteilnehmer) das Verbindungsentgelt trägt. Hierzu kann
sich der Anrufer (Ursprungsteilnehmer) unter einer entgeltfreien Freephone-Nummer (in
Deutschland 0800-Nummer) in den R-Call-by-Call-Dienst im Call by Call Verfahren
einwählen und automatisiert um eine Verbindung zu dem gewünschten Zielteilnehmer bitten,
der auch das Verbindungsentgelt tragen soll. Die 01058 GmbH baut ein Gespräch zu
diesem Zielteilnehmer auf und fragt automatisiert an, ob er das Gespräch entgeltpflichtig
annehmen möchte. Bestätigt der Zielteilnehmer dies, wird die Verbindung hergestellt und der
Zielteilnehmer mit den anfallenden Gesprächsentgelten belastet.
2.2.
Die Einwahl für den R-Call-by-Call-Dienst erfolgt in der Rufnummerngasse 0800, indem
zusätzlich zu der „Rumpfnummer“ 0800 xxxx(x) die gewünschte Vorwahl plus
Zielteilnehmerrufnummer eingegeben wird. Hierdurch ist automatisch sichergestellt, dass der
Kunde mit dem jeweiligen Gesprächspartner verbunden wird. Wählt der Kunde
beispielsweise aus Berlin (oder einem anderen Ort) für eine Weitervermittlung
Diensterufnummer 0800 xxxx 030 und zusätzlich die gewünschte Teilnehmerrufnummer
(also z.B. 0800 xxxx 030 1234567), wird er zu dem gewünschten Zielteilnehmer
weitervermittelt. Wird die entgeltfreie Zugangsnummer aus Hotels (o.ä.) oder den
Mobilfunknetzen angewählt, können je nach den Vertragsbedingungen mit dem jeweiligen
Hotel oder Mobilfunknetzbetreiber zusätzliche Verbindungskosten entstehen, auf deren
Entstehung die 01058 GmbH keinen Einfluss hat.
2.3.
Die Gesprächsvermittlung kann nur zu Zielteilnehmern im nationalen Festnetz der
Bundesrepublik Deutschland erfolgen, die über einen Teilnehmernetzanschluss im Netz der
Deutschen Telekom AG verfügen. Zulässig ist nur die Vermittlung zu geographischen
Teilnehmernetzanschlüssen und nicht zu Sonderdiensten und insbesondere nicht zu
Premium-Rate-Diensten (0190/0900-, 0180-Rufnummern usw.).
2.4.
Mit der Einwahl in den R-Call by Call-Dienst akzeptiert der Anrufer die vorstehenden
Bedingungen für die Dauer des jeweiligen Anrufs. Der Vertrag über die entgeltpflichtige
Leistung kommt mit dem Anschlussinhaber des angerufenen Anschlusses ("Zielteilnehmer"
oder auch "Kunde" genannt), von welchem aus die Gespräche entgegengenommen
werden, für jede einzelne Verbindung zu Stande, wenn auf Nachfrage, durch
den Angerufenen bestätigt wird, dass das entgeltpflichtige R-Gespräch angenommen wird.
Der Vertrag endet jeweils unmittelbar mit dem Ende der Verbindung. Wünscht der
Angerufene das Gespräch nicht, kann er entgeltfrei auflegen. Die Bestätigung der
Anrufannahme erfolgt im Tonwahlverfahren über die Telefontastatur, oder über
Spracherkennung.
2.5.
Die Entgelte für den R-Call-by-Call-Dienst ergeben sich aus der jeweils bei
Verbindungsbeginn gültigen Preisliste. Die jeweils aktuelle Preisliste ist im Internet unter
www.r-call-by-call.de veröffentlicht.
Das jeweils aktuelle Verbindungsentgelt wird vor Beginn
des R-Gesprächs angesagt. Der Kunde hat die Entgelte für alle R-Gespräche zu zahlen, die
er von seinem Anschluss aus in zurechenbarer Weise geführt, veranlasst oder ermöglicht
hat.
3.
Rechnungsstellung
und Zahlungsbedingungen
3.2.
Einwendungen
gegen die Rechnung können nur innerhalb der Frist geltend gemacht werden, die
in der Rechnung des Teilnehmernetzbetreibers bestimmt und ausdrücklich unter
Hinweis auf diesen Ausschluss genannt ist.
3.3.
Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automatischen Verzugseintritts nach § 286
Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 21 Tagen ab
Rechnungszugang zahlt. Kommt der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der
Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 5 % über
dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder eines jeweilig
entsprechenden Nachfolgetarifs berechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen
Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) bleibt dem Anbieter vorbehalten.
3.4.
Zusätzlich sind der Anbieter sowie der rechnungsstellende Teilnehmernetzbetreiber nach
Ablauf von 6 Monaten nach Rechnungsversand aus Datenschutzgründen verpflichtet, die
der Rechnung zu Grunde liegenden Verbindungsdaten zu löschen, weshalb anschließende
Einwendungen gem. § 16 Abs. 2 TKV nicht mehr berücksichtigt werden können. Dies gilt
entsprechend auch, wenn der Kunde die vorzeitige Löschung der Verbindungsdaten
gegenüber dem rechnungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber verlangt.
3.5.
Erhält der Kunde von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine Rechnung mit
Einzelverbindungsübersicht, werden die Verbindungen zu der 01058 GmbH in dieser
Rechnung entsprechend einzeln aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des
Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber
ausüben.
3.6.
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger
Zustimmung von Anbieter auf einen Dritten übertragen und nur mit rechtskräftig
festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher
Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
4.
Leistungsstörungen
4.1.
Die 01058 GmbH ist verpflichtet, Störungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen
und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen.
4.2.
Im Falle höherer Gewalt wird die 01058 GmbH in jedem Falle von ihrer Leistungspflicht
befreit.
5.
Haftung
5.1.
Für Vermögensschäden haftet der Anbieter gem. § 7 TKV höchstens bis zu einem Betrag
von Euro 12.500 je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf
Euro 10 Millionen je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge,
die von mehreren Kunden auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die
Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe
aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt,
wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
5.2.
Für andere Schäden des Kunden und soweit § 7 TKV keine Anwendung findet, haftet der
Anbieter für sich und seine Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls
der Anbieter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht)
schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters oder von Erfüllungsgehilfen zurückzuführen
ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder
vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt,
die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dieser
vorhersehbare Schaden wird mit maximal Euro 12.500 ,-- beziffert.
5.3.
Die Haftung des Anbieters für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes sowie für Personenschäden bleiben von den vorstehenden
Regelungen unberührt.
5.4.
Soweit die Haftung des Anbieters wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Anbieter.
6.
Datenschutz
6.1.
Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u. a. das
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die
Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV). Personenbezogene Daten werden nur
erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG,
TKG, TDSV und TDDSG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
6.2.
Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig, soweit dies erforderlich ist zur
Begründung und Gestaltung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten), zur Erbringung der
Telekommunikations-Dienstleistungen (Verbindungsdaten), sowie deren Abrechnung
(Abrechnungsdaten).
6.3.
Die Verbindungsdaten des Kunden werden für die Dauer von 6 Monaten ab
Rechnungsversendung um drei Endziffern gekürzt gespeichert, wenn der Kunde nicht die
vollständige Speicherung innerhalb dieses Zeitraums oder die sofortige Löschung mit
Rechnungsversand gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber (Deutsche Telekom AG)
beantragt hat.
6.4.
Sofern der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis gegenüber seinem
rechnungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber beantragt, werden ihm auch die einzelnen
Verbindungen zu der 0800-Einwahlnummer bekannt gegeben.
6.5.
Die 01058 GmbH wahrt das Fernmeldegeheimnis nach den gesetzlichen Vorgaben.
7.
Mitwirkungspflichten
des Kunden
7.1.
Anrufer und Zielteilnehmer dürfen die Verbindungen zur 01058 GmbH nur
bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der Telekommunikationsgesetze und
Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung benutzen. Beide sind verpflichtet, die von der
01058 GmbH angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu Zwecken zu
missbrauchen, die den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Anrufe zur 01058
GmbH, die nicht in der Absicht getätigt werden, den Dienst gemäß den hier angegebenen
Bestimmungen zu nutzen sind nicht gestattet. Eine Verletzung dieser Pflicht ist insbesondere
die Nutzung von technischen Einrichtungen zur automatischen Herstellung der Verbindung
zu Diensten der 01058 GmbH. Die 01058 GmbH behält sich vor, in diesen Fällen den
Anschluss für die Nutzung des Dienstes zu sperren und einen pauschalierten
Schadensersatz in Höhe von 200 Euro je Sperrung geltend zu machen, um die durch den
Missbrauch des Dienstes entstehenden Kosten zu ersetzen. Der Anrufer ist berechtigt einen
niedrigeren Schaden, die 01058 GmbH berechtigt einen höheren Schaden nachzuweisen.
7.2.
Es dürfen keine Einrichtungen benutzt oder Anwendungen ausgeführt werden, die zu
Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des von der 01058 GmbH zur
Verfügung gestellten Netzes führen können.
7.3.
Der Anrufer versichert mit der Angabe der Rufnummer des gewünschten Zielteilnehmers,
dass dieser mit der Anfrage für das R-Gespräch einverstanden ist und er den Dienst nicht für
missbräuchliche oder belästigende Anrufe nutzt. Anrufer, die gegen diese Bestimmung
verstoßen, können von der 01058 GmbH von der weiteren Nutzung des Dienstes
ausgeschlossen werden. Zielteilnehmer haben das Recht, sich für eine bestimmte Zeitdauer
für Anrufe sperren zu lassen.
8.
Schlussbestimmungen
8.1.
Der Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit
der Kunde Kaufmann ist.
8.2.
Es kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, wie es
zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt.
8.3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen
Bestimmungen dennoch wirksam.
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0800.1414+VORWAHL+RUFNUMMER wählen und als Anrufer kostenlos telefonieren! Der Angerufene
übernimmt die Gebühren für das Gespräch.
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